
Gemeinsam mit unseren Mandanten stellen wir so maßgeschneiderte Leistungspakete zusammen, die pauschal vergütet werden können. Dazu zählen:
Steuerberater sind gesetzlich gezwungen, die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) anzuwenden. Es ist uns jedoch gestattet, Pauschalvergütungen zu vereinbaren, die in einem "angemessenen Verhältnis" zur Leistung stehen. Diese Möglichkeit nutzen wir in Absprache mit unseren Mandanten, um Preise zu senken und Kostentransparenz zu gewährleisten.
Die Steuerberatergebührenverordnung können Sie direkt herunterladen und einsehen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zu den genannten Gebühren hinzugerechnet.